An Rainer : Korrektur der Ungleichung
Verfasst: So 27. Mai 2001, 15:24
Hallo Rainer,
danke erstmal für Deine Antwort.
Es hat etwas lange gedauert weil ich auf Deine Ungleichung einfach nicht gekommen bin.
Ich , und unabhängig von mir auch ein Freun sind auf ein anderes Ergebnis gekommen .
Schau Dir das mal an.
Gruss,
Heiko
danke erstmal für Deine Antwort.
Es hat etwas lange gedauert weil ich auf Deine Ungleichung einfach nicht gekommen bin.
Ich , und unabhängig von mir auch ein Freun sind auf ein anderes Ergebnis gekommen .
Schau Dir das mal an.
Ich denke diese Lösung macht Sinn , was denkst Du ?Hallo Heiko,
Die Polstellen der ÜT-Funktion sind nichts anderes als die Nullstellen des Nennerpolynoms. Ein Tiefpaß 1. Ordnung hat immer eine reelle Nullstelle im Nenner, also folglich eine reelle Polstelle. Kann also nie schwingen. Die ÜT-Funktion lautet dann: 1/(1+sT). Wie man leicht sehen kann, liegt die Polstelle bei -1. Relle Polstellen - auch bei Filtern höherer Ordnung - können niemals das System zum Selbstschwingen bringen. Erst wenn die Polstellen komplex werden hat das System in den Sprungantworten abklingende Schwingungen solange die Polstellen auf der Seite der negativen Realachse in der komplexen Zahlenebene liegen. Setzt man in obiges Beispiel für "s" die "j omega" - also die Kreisfrequenz als imaginäre Größe, so erhält man bei "j omega T" = j1 einen Imaginärteil der gleich dem Realteil ist. Dann ist das Ergebnis
1/(1+j1) = 0,707 * exp(-45°) und die Grenzfrequenz ist erreicht.
Ein Tiefpaß 2. Ordnung hat die ÜT-Funktion 1/(1+aP+bP²), mit P=sT. Das System ist dann stabil (schwingt nicht) wenn (aP)² - 4P > 0 ist. Ist es =0 entstehen überhaupt keine Schwingungen, da dann die Gleichung nur reelle Lösungen besitzt. Weiter ist für die Stabilität im Falle konjugiert komplexer Lösungen a/b>0 notwendig, da der Realteil der Lösungen gleich -a/2b ist.
Gruss,
Heiko